Ist die Sterbegeldversicherung steuerlich absetzbar?

Sterbegeldversicherung steuerlich absetzbar Die Sterbegeldversicherung stellt eine Form der Kapitallebensversicherung im allgemeine Sinne dar. Für eine Lebensversicherung gilt in steuerlicher Hinsicht, dass alle Beiträge, die für diese Lebensversicherung anfallen, im Rahmen der Höchstbeträge als Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden können bzw. steuerlich geltend gemacht werden können. So stellt sich die Frage, ist die Sterbegeldversicherung absetzbar?

Aufgrund der vorgenannten Ausführungen ist sie grundsätzlich absetzbar. Für eine Rentenversicherung oder eine Risikoversicherung sind diese Beiträge jedoch nur dann absetzbar, wenn die Laufzeit des Vertrages mindestens zwölf Jahre beträgt und eine laufende Beitragszahlung vertraglich vereinbart ist.

 

Zum Sterbegeldversicherung Vergleich
 

Die Sterbegeldversicherung ist als Lebensversicherung unter anderem deswegen anzusehen, da mit Hilfe dieser Versicherungsform ein finanzieller Einschnitt für die Hinterbliebenen vermieden werden soll. Aufgrund dessen ist die Beitragssumme für die Sterbegeldversicherung nicht besonders hoch. In der Regel werden hier auch nur Versicherungssummen zwischen 10.000,- EUR und 15.000,- EUR vereinbart, da dies in etwa der Summe entspricht, die notwendig ist, um einen geliebten Menschen würdig zu begraben.

Die Kosten für das gesamte Verfahren einer Beisetzung inklusive der anfallenden Gebühren stellen sich wie folgt dar:

  • Bestattung (Sarg, Sargausrüstung, Wäsche) 2.500,-EUR
  • Gebühr für die Grabnutzung 2.000,- EUR
  • Grabstein 2.500,- EUR
  • Traueranzeigen 400,- EUR
  • Trauerfeier 1.300,- EUR
  • Beisetzung und Gebühren 1.200,- EUR
  • Einsargung und Ãœberführung 300,- EUR
  • Trauerkleidung 400,- EUR
  • Blumengestecke und Kränze 400,- EUR
  • Erste Grabbepflanzung 200,- EUR
  • sowie sonstige Ausgaben 600,- EUR,

so dass die oben genannten Summen in etwa dessen entsprechen.

Sollte man jedoch die Sterbegeldversicherung im Rahmen einer Risiko-Lebensversicherung abgeschlossen haben, so sind die hierfür anfallenden Beiträge nicht als Sonderausgaben zu berücksichtigen und können somit auch nicht abgesetzt werden.

Wer erhält die Versicherungssumme der Sterbegeldversicherung?

Die Sterbegeldversicherung wird grundsätzlich der vertraglich vereinbarten bezugsberechtigten Person, in der Regel dem bzw. den Erben, ausgezahlt, so dass diese in der Lage sind, die Kosten der Beisetzung in Gänze zu übernehmen.

Für wen ist eine Sterbegeldversicherung interessant?

Grundsätzlich gilt, dass eine Sterbegeldversicherung aufgrund ihrer niedrigen Beiträge und der relativ geringen Versicherungssumme auf lange Sicht gesehen keine gute Anlageoption darstellt. Allerdings ist auch festzuhalten, dass eine Sterbegeldversicherung zwar mit zunehmenden Alter des Versicherungssnehmers immer teurer wird, jedoch dann die Versicherung wegen der immer kürzer werdenden Lebenserwartung dann auch vor allem im Bereich der Personen, die eine nicht allzu große Erbmasse zu verteilen haben, umso interessanter wird.

Fazit
Auf Dauer ist von der Sterbegeldversicherung abzusehen, da hier ein Sparbuch eine höhere Rendite einbringt. Auch in Hinblick auf die steuerliche Absetzbarkeit ist eine andere Anlageoption vorzuziehen. Allerdings ist mit Eintritt der Rente der Abschluss einer Sterbegeldversicherung zu empfehlen, da ab diesem Zeitpunkt weniger Gehalt in den Haushalt hineinkommt und man durchaus auch an die Reserven gehen muss. Ohne Sterbegeldversicherung könnten diese Reserven dann nach einem Todesfall schnell aufgebraucht sein.