Sie sind in einer finanziellen Notlage und möchten deshalb Ihre Sterbegeldversicherung kündigen? Vielleicht sind Sie auch mit den Leistungen des Versicherers unzufrieden oder die Sterbegeldversicherung bietet ein schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis.
Die Sterbegeldversicherung gehört zur Kategorie der Kaptalversicherungen, welche über einen gewissen Rückkaufswert besitzt. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit zu beenden. Eine Vorsorge für den Todesfall ist jedoch eine wichtige Sache, weshalb Sie vor der Kündigung einige Dinge beachten sollten.
Was gilt es bei der Kündigung einer Sterbegeldversicherung zu beachten?
In den meisten Fällen kann die Sterbegeldversicherung zum Ersten des Monats gekündigt werden, zu dem der nächste Beitrag fällig wird. Wichtig dabei ist, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versicherer eingeht. Senden Sie diese deshalb am besten per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie den rechtzeitigen Eingang jederzeit belegen können. Sie erhalten von der Versicherung anschließend den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Rückkaufswert ausgezahlt.
Der Anspruch auf Leistungen im Todesfall erlischt mit der Kündigung automatisch. Bedenken Sie jedoch, dass der Rückkaufswert in den ersten Jahren nur sehr gering ist. Es ist deshalb ratsam, wenn Sie sich zunächst über die mögliche Rückzahlung erkundigen. Zumeist können Sie dies einfach telefonisch bei Ihrem Versicherer erfragen.
Sterbegeldversicherung nicht vorschnell kündigen
Sind Sie mit den Leistungen Ihres Versicherers unzufrieden oder bezahlen Sie im Vergleich zu anderen Tarifen hohe Prämien, sollten Sie den Vertrag nicht vorschnell beenden. Bei der Sterbegeldversicherung spielt das Einstiegsalter eine wichtige Rolle bei der Prämienberechnung. Das bedeutet, dass die Beiträge beim Neuabschluss einer Police höher ausfallen. Führen Sie vor der Kündigung deshalb immer einen genauen Vergleich durch, um zu überprüfen, inwieweit sich ein Wechsel des Versicherers finanziell lohnen würde.
Beitragsfreistellung als Alternative
Bei den meisten Menschen kommt es hin und wieder zu einem finanziellen Engpass. In einem solchen Fall erscheinen die Beiträge zu einer Sterbegeldversicherung schnell überflüssig. Oftmals sind solche Engpässe jedoch nur von begrenzter Dauer weshalb eine Kündigung nicht immer erforderlich ist. Die Versicherungen bieten Ihnen deshalb die Möglichkeit, eine Sterbegeldversicherung beitragsfrei zu stellen. Das bedeutet, dass Sie ab dem Zeitpunkt der Beitragsfreistellung keine Prämien mehr bezahlen müssen, der Versicherungsschutz jedoch weiterhin erhalten bleibt.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Sterbegeldversicherung bereits einige Zeit läuft und ein gewisser Mindestbetrag eingezahlt wurde. Sie können dann entscheiden, ob der Vertrag für einen begrenzten Zeitraum oder für die restliche Laufzeit beitragsfrei gestellt wird.
Im Versicherungsfall fallen die Leistungen natürlich geringer aus, als wenn Sie die Beiträge unverändert weiterbezahlen würden. Bedenken Sie jedoch, dass bereits ein kleiner Betrag für die Hinterbliebenen eine wichtige finanzielle Hilfe bedeuten kann.